Mehrwertsteuersätze ab dem 1.1.2024
Gerne informieren wir Sie nachfolgend über die MWST-Änderungen und was Sie dabei beachten müssen. Bei Fragen steht Ihnen Ihr APROA Team gerne zur Verfügung.
Die neuen Mehrwertsteuersätze
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Mehrwertsteuersätze. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung und nicht das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlung.
bisher | neu | |
Normalsatz | 7.7 % | 8.1 % |
Reduzierter Satz | 2.5 % | 2.6 % |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen | 3.7 % | 3.8 % |
Damit betreffen die Änderungen Ihre Rechnungsstellung und Buchhaltung bereits ab dem Jahr 2023. Leistungen vor dem 31. Dezember 2023 unterliegen den alten Sätzen, Leistungen ab 1. Januar 2024 den neuen Sätzen. Dies ist unabhängig davon, ob die Rechnung im Jahr 2023 oder im Jahr 2024 erstellt und datiert wird.
Wenn auf der gleichen Rechnung Leistungen, welche im Jahr 2023 und auch im 2024 erbracht wurden, aufgeführt sind, müssen die Leistungsdaten oder -zeiträume und Beträge pro Kalenderjahr separat mit dem jeweiligen Steuersatz ausgewiesen werden. Jahresübergreifende periodische Leistungen müssen ebenfalls nach Kalenderjahr getrennt ausgewiesen werden.
Beachten Sie, dass jahresübergreifende Leistungen, die nicht korrekt ausgewiesen werden, mit den neuen höheren Steuersätzen abgerechnet werden müssen. Dies gilt auch für Teilrechnungen oder Vorauszahlungen im Jahr 2023 für Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht werden. Prüfen Sie bereits ausgestellte Rechnungen für das Jahr 2024 und korrigieren Sie diese bei Bedarf.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Formulare für die Abrechnungen angepasst. Für die Abrechnung vom 3. Quartal kommt bereits das neue Formular zur Anwendung. Es ist daher notwendig, die neuen Steuersätze in Ihre Fakturierungs- und Buchhaltungssoftware zu integrieren, ohne die alten zu löschen. Schauen Sie dies frühzeitig mit ihrem Software-Anbieter an.
To do...
- Prüfen Sie Ihre Software. Sind die neuen Steuersätze noch nicht integriert, nehmen Sie baldmöglichst Kontakt mit Ihrem IT-Berater/Verkäufer auf.
- Im Jahr 2023 erbrachte Leistungen können mit 7.7%, 2.5% oder 3.7% Mehrwertsteuer, Leistungen ab dem 1. Januar 2024 müssen mit 8.1%, 2.6% oder 3.8% Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden.
- Rechnungsempfänger können nur die auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer geltend machen oder eine formell korrekte Rechnungskorrektur beim Rechnungssteller anfordern.
Achten Sie darauf, korrekte Mehrwertsteuersätze auf Ihren Rechnungen anzugeben. Falsche Angaben führen zu Mehraufwand und Nachzahlungen. Ein sorgfältiges Beachten der neuen MWST-Bestimmungen kann somit Unannehmlichkeiten verhindern.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Ihr APROA Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.