Quellensteuer - Neuerungen ab dem 1. Januar 2021

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Quellensteuer - Neuerungen ab dem 1. Januar 2021

Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) noch nicht besitzen sowie Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Referenten, Sportler, Künstler etc. sind quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuern direkt vom Lohn abzuziehen und der Steuerbehörde abzuliefern.

Am 1. Januar 2021 wird das revidierte Quellensteuergesetz in Kraft treten. Folgende Ziele sollen mit der Revision erreicht werden:

  • Die Ungleichbehandlung von quellen- und ordentlich besteuerten Personen soll abgebaut werden;
  • die Quellenbesteuerungsverfahren sollen vereinheitlicht werden;
  • das System der Quellensteuer soll dem Stand der Technik angepasst werden.

Nachfolgend sind die wesentlichsten Neuerungen aufgeführt.

  • Neu wird jede quellensteuerpflichtige Person in dessen Wohnsitzkanton, bei Künstlern, Sportlern und Referenten - in dem Kanton, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, abgerechnet;
  • die Abrechnung erfolgt neu monatlich und elektronisch;
  • die Berechnungsmethoden werden schweizweit vereinheitlicht;
  • Einzelne Tarifcodes werden wegfallen;
  • Nach wie vor wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung vorgenommen, wenn das quellenbesteuerte Einkommen CHF 120'000 übersteigt. Auch alle übrigen quellensteuerpflichtigen Personen können eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen. Achtung: wer einmal ordentlich veranlagt wurde, wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht nachträglich ordentlich veranlagt;
  • Bei der nachträglich ordentlichen Veranlagung gilt neu das Stichtagsprinzip: die quellensteuerpflichtige Person wird für die gesamte Steuerperiode in demjenigen Kanton veranlagt, in welchem sie am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz hatte.

Arbeitgeber mit quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern müssen sich mit den Anpassungen auseinandersetzen und ihre Lohnsysteme bis Ende 2020 anpassen. Gerne beraten Sie unsere Experten im Bereich der Sozialversicherungen.

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