Sozialverischerungen 2025
Eine Übersicht der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge sowie -kennzahlen entnehmen Sie wie jedes Jahr im angehängten Dokument "Sozialversicherungen 2025". Zum Vergleich finden Sie ebenfalls die Tabelle mit den Sätzen 2024.
1. Säule - AHV/IV/EO/ALV
Im Bereich der 1. Säule gibt es bei den Beitragssätzen gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen.
- AHV/IV/EO: 10.6 % (Arbeitnehmer 5.3%)
- ALV: 2.2 % (Arbeitnehmer 1.1%)
Für Selbständigerwerbende gilt der Maximalsatz von 10 % neu ab dem Einkommen von CHF 60‘500 (bisher CHF 58‘800). Der Mindestbeitrag gilt neu bis zu einem Einkommen von CHF 10‘100 (bisher CHF 9‘800). Der Minimalbeitrag für Nichterwerbstätige ist von CHF 514 auf CHF 530 erhöht worden.
Das Entgelt aus geringfügigem Nebenerwerb pro Jahr (exkl. Hausdienstmitarbeitende) ist von CHF 2'300 auf CHF 2‘500 erhöht worden.
Beachten Sie: Ab dem 1.1.2024 haben Personen, die das Referenzalter (64- bzw. 65-jährig) erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, ein Wahlrecht, ob der Rentnerfreibetrag (CHF 16'800/Jahr) angewendet werden soll oder nicht. Beiträge nach Erreichen des Referenzalters sind weiter rentenbildend, wenn die AHV-Rente aufgeschoben wird.
2. Säule - Berufliche Vorsorge
Bei der beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug auf CHF 26'460 angehoben (bisher CHF 25‘725). Auch die Eintrittschwelle wird gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht und beträgt neu CHF 22'680 (bisher CHF 22‘050).
3. Säule - Gebundene Vorsorge (freiwillig)
Der maximale Steuerabzug für Einzahlungen in die Säule 3a von Personen, die bereits eine 2. Säule haben, wird auf CHF 7’258 angehoben. Der maximale Steuerabzug ohne 2. Säule steigt ebenfalls und beträgt neu CHF 36’288 (bisher 35'280), jedoch maximal 20 % vom Erwerbseinkommen (unverändert).
Familienzulagekasse
Angesichts der Teuerung werden die Beträge der Familienzulagen für das Jahr 2025 um 7,1 % erhöht. Die Kinder-/Ausbildungszulagen betragen somit neu:
- Kinderzulage CHF 327 (ab dem 3. Kind CHF 427)
- Ausbildungszulage CHF 477 (ab dem 3. Kind CHF 577)
Für das Jahr 2025 hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz der Arbeitnehmer bei 0.17 % zu belassen. Überprüfen Sie den genauen Abzug bei Ihrer Familienausgleichskasse. Dieser Beträgt bspw. bei der CIVAF 0.171 % (0.17 % + Berufsbildungsfonds 0.001 %).