Sozialversicherungen 2020
1. Säule - AHV/IV/EO/ALV
Die AHV-Beiträge steigen um 0.3 %, finanziert zur Hälfte durch die Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Dies soll der AHV ab dem Jahr 2020 zusätzlich rund CHF 2 Milliarden einbringen. Dieser Erhöhung hat das Schweizer Volk am 19.05.2019 bei der STAF Vorlage (Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung) zugestimmt.
2. Säule - Berufliche Vorsorge
Bei der beruflichen Vorsorge bleibt der Koordinationsabzug bei CHF 24‘885 sowie die Eintrittschwelle bei CHF 21‘330.
3. Säule - Gebundene Vorsorge (freiwillig)
Der maximale Steuerabzug für Einzahlungen in die Säule 3a von Personen, die bereits eine 2. Säule haben, bleibt bei CHF 6‘826. Der maximale Steuerabzug ohne 2. Säule ist ebenfalls unverändert bei 34'128, jedoch maximal 20 % vom Erwerbseinkommen.