Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

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Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Unabhängig zu den MWST-Satzänderungen tritt ab dem 1.1.2018 zeitgleich die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Von der Teilrevision sind u.a. folgende Themen betroffen:

•   Für Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen wird die Margenbesteuerung wieder eingeführt;

•   Der fiktive Vorsteuerabzug ist auf alle (auch neuen) beweglichen Gegenstände wie Betriebsmittel oder Waren anwendbar, auch solche, die nicht für den Wiederverkauf gedacht sind;

•   Die Leistungen für Stiftungen und Vereine sind zu Preisen wie für Dritte abzurechnen;

•   Die Zulässigkeitsregel von Saldosteuersätzen bei Tochtergesellschaften wird auf Schwester- und Kornzerngesellschaften ausgeweitet;

•   Für die Option (freiwillige Versteuerung von ausgenommenen Umsätzen) genügt neu die korrekte Deklaration in der MWST-Abrechnung;

•   Für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gilt neu auch der reduzierte MWST-Satz von 2.5%;

•   Für in- sowie ausländische Unternehmen gilt der weltweite Umsatz  (bisher nur schweizerische) zur Prüfung der schweizerischen MWST-Pflicht;

•   Sehr viele Leistungen zwischen den Gemeinden und ihren Institutionen sind neu von der MWST ausgenommene Umsätze.

Die neue Steuerpflichtregelung für den ausländischen Kleinversandhandel wird erst auf den 1.1.2019 eingeführt. Somit können nicht mehrwertsteuerpflichtige schweizerische Unternehmen und Privatkunden ihr Kleinmaterial (Warenwert bis CHF 65) aus dem Ausland während dem gesamten Jahr 2018 noch mehrwertsteuerfrei beziehen.

Unser Tipp für Mehrwertsteuerpflichtige, die mit der effektiven Methode abrechnen: Haben Sie in den Jahren 2014 bis und mit 2017 bewegliche Gegenstände (ausgenommen Sammlerstücke) ohne Vorsteuerausweis eingekauft, besteht die Möglichkeit auf diesen beweglichen Gegenständen im Sinne einer Einlageentsteuerung per 1.1.2018 teilweise einen fiktiven Vorsteuerabzug geltend zu machen.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

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