Sozialversicherungen 2023

Ihre Ansprechperson:

Pierre-Alain Kummer
Tel. 027 948 15 50
E-Mail: pierre-alain.kummer@aproa.ch

Ihre Ansprechperson:

Dionys Michel
Tel. 027 970 10 60
E-Mail: dionys.michel@aproa.ch

Sozialversicherungen 2023

Eine Übersicht der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge sowie -kennzahlen entnehmen Sie wie jedes Jahr im angehängten Dokument "Sozialversicherungen 2023".

1. Säule - AHV/IV/EO/ALV

Im Bereich der 1. Säule gibt es bei den Beitragssätzen gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Jedoch werden die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2.5% erhöht und der Solidaritätsbeitrag in der Arbeitslosenversicherung wird wegfallen.

  • AHV/IV/EO: 10.6 % (Arbeitnehmer 5.3%)
  • ALV: 2.2 % (Arbeitnehmer 1.1%)

Für Selbständigerwerbende gilt der Maximalsatz von 10 % neu ab dem Einkommen von CHF 58‘800 (bisher CHF 57‘400). Der Mindestbeitrag gilt neu bis ein Einkommen von CHF 9‘800 (bisher CHF 9‘600). Auch der Minimalbeitrag für Nichterwerbstätige ist auf 514 erhöht worden.

2. Säule - Berufliche Vorsorge

Bei der beruflichen Vorsorge steigt der Koordinationsabzug auf CHF 25‘725. Auch die Eintrittschwelle wird gegenüber dem Vorjahr leicht auf CHF 22‘050 erhöht .

3. Säule - Gebundene Vorsorge (freiwillig)

Der maximale Steuerabzug für Einzahlungen in die Säule 3a von Personen, die bereits eine 2. Säule haben, steigt auf CHF 7‘056. Der maximale Steuerabzug ohne 2. Säule steigt ebenfalls leicht auf 35'280, jedoch maximal 20 % vom Erwerbseinkommen (unverändert).

Familienzulagekasse

Aufgrund der am 27. November 2022 angenommenen Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) werden die monatlichen Familienzulagen im Kanton Wallis ab dem 1. Januar 2023 angehoben. Die Kinder-/Ausbildungszulagen betragen somit neu:

  • Kinderzulage CHF 305 (ab dem 3. Kind CHF 405)
  • Ausbildungszulage CHF 445 (ab dem 3. Kind CHF 545)

Der Staatsrat hat in seinem Entscheid vom 7. Dezember 2022 den Arbeitnehmeranteil auf 0,42 % festgesetzt. Überprüfen Sie den genauen Abzug bei Ihrer Familienausgleichskasse. Dieser Beträgt bspw. bei der CIVAF 0.421 % (0.42% + Berufsbildungsfonds 0.001%).

Zurück