Quellensteuer ~ Neue Tarife und elektronisches Lohnmeldeverfahren

Quellensteuer ~ Neue Tarife und elektronisches Lohnmeldeverfahren

Ab 1. Januar 2014 gelten in allen Kantonen einheitliche neue Tarifcodes. Für die Tarife A, B, C, F und H ist die Quellensteuerbelastung von der Höhe der monatlichen Bruttoeinkünfte abhängig. Bei den restlichen Tarifen gelangt meistens ein fixer Steuersatz zur Anwendung.

Über den Lohnstandard-CH (ELM Quellensteuer) können ab 1. Januar 2014 die Quellensteuerdaten in sämtlichen Kantonen in einem einheitlichen und standardisierten Prozess elektronisch abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt über eine sichere Verbindung monatlich direkt aus der Lohnbuchhaltung an die anspruchsberechtigten Kantone, welche anschliessend die Rechnungsstellung vornehmen. Dieses freiwillige Verfahren bietet für Arbeitgeber und die Steuerbehörde eine Automatisierung der Abläufe und somit erwünschtes Effizienzpotential. Soll die Quellensteuerabrechnung künftig elektronisch erfolgen empfehlen wir, frühzeitig mit dem Lohnsoftwarehersteller Kontakt aufzunehmen.

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