Fachbeiträge

Mängelrüge bei Mietwohnungen

Der Mieter hat das Recht, die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu erhalten. Das heisst, die Wohnung sollte keine Schäden aufweisen, welche das Mietobjekt beeinträchtigen und entsprechend gereinigt sein. Zu empfehlen ist, bei der Übergabe ein Übergabeprotokoll zu führen, in welchem etwaige Mängel festzuhalten sind. Da die Zeit für die Wohnungsübergabe...