Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) noch nicht besitzen sowie Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Referenten, Sportler, Künstler etc. sind quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuern direkt vom Lohn abzuziehen und der Steuerbehörde abzuliefern. Am 1. Januar 2021 wird das revidierte Quellensteuergesetz in...