Sozialverischerungen 2026

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Sozialverischerungen 2026

Eine Übersicht der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge sowie -kennzahlen entnehmen Sie wie jedes Jahr im angehängten Dokument "Sozialversicherungen 2026". Zum Vergleich finden Sie ebenfalls die Tabelle mit den Sätzen 2025.

1. Säule - AHV/IV/EO/ALV

Im Bereich der 1. Säule gibt es bei den Beitragssätzen gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen.

  • AHV/IV/EO: 10.6 % (Arbeitnehmer 5.3%)
  • ALV: 2.2 % (Arbeitnehmer 1.1%)

Für Selbständigerwerbende gilt der Maximalsatz von 10 % ab dem Einkommen von CHF 60‘500. Der Mindestbeitrag gilt bis zu einem Einkommen von CHF 10‘100. Der Minimalbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt CHF 530.

Das Entgelt aus geringfügigem Nebenerwerb pro Jahr (exkl. Hausdienstmitarbeitende) beträgt CHF 2‘500.

Beachten Sie: Ab dem 1.1.2024 haben Personen, die das Referenzalter (64- bzw. 65-jährig) erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, ein Wahlrecht, ob der Rentnerfreibetrag (CHF 16'800/Jahr) angewendet werden soll oder nicht. Beiträge nach Erreichen des Referenzalters sind weiter rentenbildend, wenn die AHV-Rente aufgeschoben wird.

2. Säule - Berufliche Vorsorge

Bei der beruflichen Vorsorge beträgt der Koordinationsabzug weiterhin CHF 26'460. Die Eintrittschwelle liegt wie im Vorjahr bei CHF 22'680.

3. Säule - Gebundene Vorsorge (freiwillig)

Der maximale Steuerabzug für Einzahlungen in die Säule 3a von Personen, die bereits eine 2. Säule haben, wird auf CHF 7’258 bebehalten. Der maximale Steuerabzug ohne 2. Säule bleibt ebenfalls gleich bei CHF 36’288, jedoch weiterhin maximal 20 % vom Erwerbseinkommen (unverändert).

Familienzulagekasse

Angesichts der Teuerung wurden die Familienzulagen im Jahr 2025 erhöht. Die Kinder-/Ausbildungszulagen bleiben im Jahr 2026 gleich:

  • Kinderzulage CHF 327 (ab dem 3. Kind CHF 427)
  • Ausbildungszulage CHF 477 (ab dem 3. Kind CHF 577)

Für das Jahr 2026 ändert der Beitragssatz der Arbeitnehmer und beträgt neu 0.13% (im Jahr 2025 0.171%). Überprüfen Sie den genauen Abzug bei Ihrer Familienausgleichskasse (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).

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