Unternehmen welche einen Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsausfällen und dem Auftreten des Coronavirus belegen können und die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, haben die Möglichkeit, Kurzarbeit anzumelden. Jedoch reicht der generelle Hinweis auf den Coronavirus nicht aus, um einen Anspruch auf Kurzarbeit zu begründen. Der Arbeitgeber muss glaubhaft darlegen können, weshalb die in ihrem Betrieb...