Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) – Auswirkung auf Walliser KMU
Am 19. Mai 2019 stimmt das Schweizer Volk über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz STAF ab. Was bedeutet dies konkret für Ihr Unternehmen?
Diese Steuerreform ist notwendig, da der internationale Druck auf die Schweiz immer grösser wurde. So müssen u.a. die Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen abgeschafft werden. Damit die Schweiz weiterhin wettbewerbsfähig bleibt, sind diverse Anpassungen vorgesehen. An seiner Medienmitteilung vom 04. April 2019 hat unser Staatsrat betont, dass der Kanton Wallis nach der Umsetzung der Reform bei der Besteuerung von KMU eine Spitzenposition einnehmen will.
Der Entwurf des Staatsrates sieht folgende Massnahmen vor:
- der Gewinnsteuersatz der ersten Stufe, d.h. für Gewinne bis CHF 250‘000 (bisher CHF 150‘000) sinkt von 12.66 % auf 11.89 % (auf dem Gewinn vor Steuern);
- der Gewinnsteuersatz der zweiten Stufe, d.h. für Gewinne ab CHF 250‘000 sinkt von 21.56 % auf 16.98 %;
- die Besteuerung der industriellen Katasterwerte auf Kantonsebene wird abgeschafft.
- die Besteuerung von 60 % der Dividenden aus privaten Beteiligungen bleibt. Der Bund wird diese Dividenden neu zu 70 % besteuern (bisher ebenfalls 60 %).
Diese Reform soll im Wallis in einem Zeitrahmen von 3 Jahren ab Inkrafttreten der STAF Vorlage stufenweise eingeführt werden.
Zugleich werden die AHV-Beiträge schweizweit einheitlich um 0.3 % steigen, finanziert zur Hälfte durch die Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Dies soll der AHV ab dem Jahr 2020 zusätzlich rund CHF 2 Milliarden einbringen.
Quelle: Medienmitteilung vom 04.04.2019, Präsidium des Staatsrates sowie https://www.efd.admin.ch