Kurzarbeit infolge Coronavirus

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Pascal Indermitte
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Kurzarbeit infolge Coronavirus

Unternehmen welche einen Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsausfällen und dem Auftreten des Coronavirus belegen können und die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, haben die Möglichkeit, Kurzarbeit anzumelden. Jedoch reicht der generelle Hinweis auf den Coronavirus nicht aus, um einen Anspruch auf Kurzarbeit zu begründen. Der Arbeitgeber muss glaubhaft darlegen können, weshalb die in ihrem Betrieb zu erwartenden Arbeitsausfälle auf das Auftreten des Coronavirus zurückzuführen sind.

Definition von Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet die durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden angeordnete vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Durch die Kurzarbeit wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Damit sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Der Bundesrat hat Erleichterungen für die Anmeldung für Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen.

Empfehlung

Wir bitten und empfehlen Ihnen, Ihre Situation zu analysieren und allenfalls Kurzarbeit anzumelden. Hierfür muss das Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit» eingereicht werden. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Organigramm der Gesellschaft (bei Betriebsabteilungen mit Personalbeständen in den einzelnen Organisationseinheiten)
  • Kopie Handelsregisterauszug

Pflichten des Arbeitgebers

  • Zahlung von mindestens 80 % des Erwerbsausfalls an die durch Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer
  • Übernahme der Kurzarbeitsentschädigung für die monatlich eintägige Karenzzeit (die Karenzzeit geht unter keinen Umständen zulasten der Arbeitnehmer)
  • Zahlung der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge wie bei normaler Arbeitszeit
  • Lieferung aller notwendigen Informationen für die Berechnung der Entschädigung an die Arbeitslosenkasse
  • Der Arbeitgeber muss zwingend über eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle verfügen

Unter diesem Link findet ihr weitere Informationen und Formulare zur Kurzarbeit: https://www.vs.ch/de/web/sict/kae-coronavirus

Gerne unterstützen wir Sei dabei und können allenfalls die Anmeldung für Sie einreichen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und unsere Hilfe zu beanspruchen.

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